Ein Teilerfolg – Erstattung der Verfahrenskosten an die BI
Die Ortsgemeinde Erpel muss der BI die Verfahrenskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) aus dem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erstatten und wird selbst keine Kostenerstattung vor der BI verlangen, d.h. den eigenen Rechtsanwalt selbst bezahlen müssen. Insgesamt dürfte es sich um…
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