Ein Teilerfolg – Erstattung der Verfahrenskosten an die BI

Die Ortsgemeinde Erpel muss der BI die Verfahrenskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) aus dem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Koblenz erstatten und wird selbst keine Kostenerstattung vor der BI verlangen, d.h. den eigenen Rechtsanwalt selbst bezahlen müssen. Insgesamt dürfte es sich um Gesamtkosten in einer Größenordnung von ca. 5.000 € handeln.
Da die BI Rechte der BürgerInnen und nicht eines Einzelnen vertritt, wird sie von der Rechtsprechung als ein Quasi-Organ des öffentlichen Rechts eingestuft, was wiederum den Anspruch auf Kostenerstattung gegen die Ortsgemeinde auch im Falle des Unterliegens nach sich zieht.
Wir haben die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeinde hierauf von Anfang an hingewiesen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Kosten ja letztendlich von den Steuerzahlern getragen werden. Nachdem zunächst seitens der Ortgemeinde Erpel die Kostenerstattung anwaltlich verweigert wurde, hat die BI Fristen zur Zahlung gesetzt und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angedroht.
Eine Woche vor Fristablauf haben wir ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei der Ortsgemeinde Erpel erhalten, in dem mitgeteilt wird, im Ortsgemeinderat sei die Entscheidung gefallen, der BI die angeforderten Verfahrenskosten zu erstatten.
Wir sind natürlich über die Einsicht des Gemeinderats erfreut, insbesondere da dadurch ein weiteres Gerichtsverfahren und damit auch wieder erhebliche Kosten vermieden werden.