Chronologie der Ereignisse

Chronologie der Ereignisse

Der Ortsgemeinderat Erpel hat mit Grundsatzbeschluss vom 18. April 2016 in der Ortsgemeinde für die Ortslage Erpel und den Ortsteil Orsberg den wiederkehrenden Beitrag Verkehrsanlagen (WKB) eingeführt. Ganze 9 Monate – bis Januar 2017 – wurden die betroffenen Grundstückseigentümer über die Folgewirkungen des Systemwechsels, vom Einmalbeitrag zum wiederkehrenden Beitrag, im Unklaren gelassen. Es wurde nicht für notwendig erachtet, die Bürger vor Fassung des Grundsatzbeschlusses umfassend zu informieren geschweige denn zu befragen. Anders als in der Gemeinde Vettelschoß hat man in Erpel auf Informationsveranstaltungen im Vorfeld oder gar eine amtliche Bürgerbefragung (bewusst?) verzichtet.

Nur mit sehr wenigen Zeilen meinte man seiner Informationspflicht hinsichtlich der Bürgerbeteiligung zu genügen. Im offiziellen Mitteilungsblatt wies man u. a. darauf hin: “sämtliche Grundlagen, wie z.B. die Satzung etc. werden dann mit weiteren Beschlüssen zeitnah vom Ortsgemeinderat im Jahr 2016 beraten und beschlossen”.

Wie wir alle wissen, wurde dieses Zeitfenster nachweislich vom Gemeinderat nicht eingehalten. Erst am 20. März 2017 erfolgten die jeweiligen Satzungsbeschlüsse zum wiederkehrenden Beitrag Verkehrsanlagen (WKB) und zur Verschonungsregelung. Ab Ende Januar 2017 wurden Informationsschreiben an die betroffenen Grundstückseigentümer versandt und Beratungsgespräche angeboten.

Die Frist von vier Monaten, nach der ein Bürgerbegehren gemäß der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz einzureichen ist, war längst verstrichen. Dies war – wohl auch ohne Unterstellung – ganz im Interesse des Gemeinderates.

Um Ihnen die zähe Materie des wiederkehrenden Beitrag Verkehrsanlagen (WKB) zugänglich zu machen, haben wir die wesentlichen Details in dem folgenden Frage-Antwort-Dialog zusammengestellt.

 

 

Wieso ist die Bürgerinitiative gegen wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen (WKB)?

Wir sind gegen die wiederkehrenden Beiträge, weil das System, anders als es immer wieder von den Befürwortern dargestellt wird, überhaupt nicht solidarisch ist.

Es zahlen nicht alle Nutzer der Straßen, sondern wenn überhaupt dann nur die Grundstückseigentümer und hier auch nicht alle. Viele Straßen sind von der Beitragspflicht für eine bestimmte Zeit (Verschonungsregel) ausgenommen. Derweiteren sind teilweise Privatstraßen und sogenannte Außenbereiche unbefristet beitragsfrei.

Die Kosten werden somit auf wenigen Schultern verteilt und das bei einem festgeschriebenen Beitragsanteil der Gemeinde von 25% für Orsberg bzw. 30% für die Ortslage Erpel, obwohl dieser nach bisherigem Recht für Einmalbeiträge bis zu 75% betragen konnte.

Nach Maßgabe der Satzung zur Verschonung von Abrechnungsgebieten werden Grundstücke, für die bereits Einmalbeiträge gezahlt wurden, ab dem 1.1.2017 nicht betragspflichtig. Hier ist ein Verschonungszeitraum von nur 15 Jahren vorgesehen, obwohl bis zu 20 Jahre zulässig sind und viele Straßen tatsächlich erst nach 30 oder 40 Jahren erneuerungsbedürftig sein können. Auf die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen sollte daher verzichtet werden, wenn eine Verschonung von mehr als 20 Jahren nicht möglich ist.
Sportplätze, Freibäder, Campingplätze und Friedhöfe werden mit nur 50% der Grundstücksfläche ohne Vollgeschosszuschlag veranlagt.
Während bei Einfamilienhäusern jeder Quadratmeter der Grundstücksfläche mit 1,5 qm veranlagt wird, sind es bei den priviligierten – meist öffentlichen – Einrichtungen nur 0,5 qm. Auf diese Beitragsermäßigung zu Lasten der Bürger sollte verzichtet werden.

Für den einzelnen wird der Beitrag doch niedriger als nach dem bisherigen Einmalbeitragssystem, aktuell für die Anlieger der Rieslingstraße?

Ja, aber das ist zu kurz gedacht. Natürlich wird der Ausbau der einzelnen Straße für die Anlieger dieser Straße günstiger, da alle Grundstückseigentümer im abrechnungsgebiet hierfür anteilig zahlen. Aber exakt dieser Anlieger wird in den kommenden Jahren beim Ausbau sämtlicher Straßen im Abrechnungsgebiet herangezogen. Zur Zeit ist nicht bekannt, wann wieviele Straßen nach dem neuen System abgerechnet werden und wie hoch die Kosten sein werden.
Bis dato gibt es keinen aussagekräftigen Straßenausbauplan der Gemeinde.

Was hat die Bürgerinitiative bisher unternommen?

Wir haben Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerentscheids gegen die Satzung vom 20.3.2017 gesammelt und im Juni 2017 insgesamt 442 Unterschriften eingereicht, obwohl nach der Gemeindeordnung nur eine Mindestanzahl von 179 Unterschriften erforderlich gewesen wäre.
Der Hauptausschuss und der Gemeinderat haben das Bürgerbegehren aufgrund eines von der Verwaltung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens, für unzulässig erachtet.
Wir haben ebenfalls einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht beauftragt, der schließlich zu dem Ergebnis kam, dass das Bürgerbegehren aus den von der Gegenseite dargelegten Gründe nicht für unzulässig erklärt werden könne, da diese u. a. von einer nicht mehr aktuellen Gesetzteslage ausgegangen ist. Die Verwaltung leitete das auf Kosten der Steuerzahler erstellte mangelhafte Gutachten unmittelbar an die Presse weiter und veröffentlichte es als Argument gegen das Bürgerbegehren. Dieses Verhalten finden wir sehr befremdlich zumal eine entsprechende Richtigstellung unterblieb. Auf dieser dieser Sachlage basierend, stimmte der Hauptausschuss bei einer Enthaltung gegen das Bürgerbegehren. Der Gemeinderat ist dem gefolgt und hat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt.
 
Wir haben dann, ohne lange zu zögern, eine neues Bürgerbegehren formuliert, das wir mit dem Verbandsbürgermeister abgestimmt haben. Auch für diese neue Bürgerbegehren haben wir in kurzer Zeit weit mehr Unterschriften als die vorgeschriebene Mindestanzahl von 179 erreicht. Nach Prüfung durch die Verwaltung waren 343 Unterschriften gültig.
 
Auch dieses Begehren hat sowohl der Hauptausschuss als auch der Gemeinderat für unzulässig erklärt. Hiergeben haben wir Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.
 
 

Wie geht es weiter?

Das Verwaltungsgericht hat uns mitgeteilt, dass voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018 terminiert wird.
 
 

Will die Bürgerinitiative sich mit der Grundsatzentscheidung für die Einführung der Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen jetzt abfinden?

Nein! Wir sind der Auffassung, dass nun endlich auch die BürgerInnen gefragt und einbezogen werden müssen. Daher sollte über diese Frage eine für den Gemeinderat verbindliche Abstimmung durch die BürgerInnen von Erpel durchgeführt werden.

Deshalb werden Unterschriften für einen Einwohnerantrag gesammelt, mit dem Ziel im Gemeinderat über einen Bürgerentscheid abstimmen zu lassen.
 
 

Ist das rechtlich möglich? Die Kassationsfrist (vier Monate seit dem 18. April 2016) ist doch schon abgelaufen.

Ja, das ist möglich, weil der Gemeinderat nach der Gemeindeordnung beschließen kann, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfinden soll. Anders als das von uns initiierte Bürgerbegehren ist der sogenannte Ratsbürgerentscheid nicht an die Einhaltung der Kassationsfrist gebunden und kann daher jederzeit mit verbindlichem Ergebnis für den Gemeinderat durchgeführt werden.

Wieso machte der Gemeinderat bis dato hiervon keinen Gebrauch?

Wir wissen es nicht. Es wurden alle Ratsmitglieder persönlich angeschrieben und auf diese Möglichkeit hingewiesen sowie um Mitteilung bis zum 31. Juli 2017 gebeten, ob sie eine Abstimmung über die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids im Gemeinderat befürworten.
In einem gemeinsamen Antwortschreiben der CDU- und SPD-Fraktion vom 29. Juli 2017 verwies man darauf, dass Entscheidungen zur Thematik der wiederkehrenden Beiträge Verkehrsanlagen (WKB) erst auf den nächsten ordentlichen Sitzungen erfolgen werden.
 
Der Vorschlag der SPD-Fraktion zur einer unverbindlichen Einwohnerbefragung wurde von der Mehrheit des Gemeinderates ebenfalls abgelehnt.