Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigt: Die Satzung über die wiederkehrenden Ausbaubeiträge in Erpel ist nichtig!

Die aktuelle wkB-Satzung in Erpel ist nichtig. Das hat das OVG Koblenz als Berufungsgericht mit Beschluss vom 08.10.2021 bestätigt. Das OVG hat den Antrag der Ortsgemeinde Erpel auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Koblenz vom 04.03.2021 abgelehnt, damit ist das Urteil des VG Koblenz rechtskräftig.

Es ist der Bürgerinitiative damit gelungen, dass die wkB-Satzung, die gegen das geltende Recht verstoßen hat, aufgehoben wird. Der Ortsgemeinderat muss jetzt eine neue Satzung beschließen.

Selbstredend sind der Ortsgemeinde Erpel aufgrund der Durchführung des Berufungsverfahrens weitere unnötige Kosten entstanden. Lediglich die Wählergruppe Demokratie vor Ort (DvOE) hat seinerzeit gegen die Durchführung des Berufungsverfahrens gestimmt, die CDU und die SPD wollten unbedingt das Berufungsverfahren durchführen.

Das Verwaltungsgericht hat ausgeurteilt, dass der alte Gemeinderat und dessen externer Berater die Abrechnungseinheiten fehlerhaft gebildet hat. Nach der eindeutigen Rechtsprechung ist in der ganzen Ortsgemeinde Erpel nur ein Abrechnungsgebiet zu bilden, also keine Unterteilung zwischen Ortslage Erpel und Ortsteil Orsberg. Das Gericht führt hierzu aus, es bestehe ein Bebauungszusammenhang, denn zwischen der Bebauung auf einzelnen Grundstücken im Ortsteil Erpel und Ortsteil Orsberg betrage die Entfernung ca. 60 bis 70 Meter.

Ein Ergebnis des ungerechten und höchst komplizierten Abrechnungssystems wkB: Alle beitragspflichtigen Grundstücksbesitzer aus der Ortsgemeinde Erpel werden, vorausgesetzt die rechtlichen Vorgaben werden zukünftig erfüllt, für den Ausbau der Straßen in der gesamten Ortsgemeinde Erpel einen Anteil zahlen müssen.