Amtliche Einwohnerbefragung

 

Diese Form der Bürgerbeteiligung ist gesetzlich nicht geregelt. Sie ist aber eine Möglichkeit, das Meinungsbild der Bevölkerung zu einem bestimmten Sachthema abzufragen. Das Ergebnis ist für den Gemeinderat allerdings nicht bindend, denn das freie Mandat der Ratsmitglieder darf hierdurch nicht eingeschränkt werden.