Die Landesregierung hat, quasi von der Öffentlichkeit unbemerkt, das Kommunalabgabengesetz geändert und die Beitragserhebung in Gestalt von einmaligen Straßenausbaubeiträgen grundsätzlich abgeschafft sowie die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen flächendeckend für alle Gemeinden eingeführt.
Die Bürgerinitiative sieht hierin keinen Vorteil für die Grundstückseigentümer. Der Einzelne zahlt am Ende mehr als bisher. Denn die Belastung für die Grundstückseigentümer besteht fort, wird nur anders verteilt. Am Ende wird es für die Betroffenen in der Summe sogar noch teurer. Die jährliche Höhe der wiederkehrenden Beiträge wird zwar geringer als der Einmalbeitrag ausfallen, da aber der Gemeindeanteil für sämtliche Straßen dauerhaft niedrig bleibt, in Erpel Ortslage 30 % und in Orsberg 25 %, werden die Anliegerkosten dementsprechend hoch bleiben.
Der Verband Wohneigentum bezeichnet die wiederkehrenden Beiträge daher zutreffend als Augenwischerei. Haus und Grund Rheinland-Pfalz spricht in Bezug auf das Gesetz sogar von Etikettenschwindel. Dieser zeige sich darin, dass das Gesetz noch immer eine Ausnahme von der Erhebung wiederkehrender Beiträge vorsieht. Wenn die Bildung einer „einheitlichen öffentlichen Einrichtung“ rechtlich nicht zulässig sei, werden in den nicht abgrenzbaren Gebietsteilen weiterhin einmalige Beiträge erhoben. Im Ergebnis werde es daher in vielen Gemeinden faktisch beim System der Einmalbeiträge bleiben.
Und der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz weist zu Recht auf den erheblichen Verwaltungsaufwand bei den wiederkehrenden Beiträgen hin. Letztlich haben die Beitragszahler dann nicht die Straßen, sondern ein Beschäftigungsprogramm der Verwaltung finanziert.
Die Bürgerinitiative ist daher der Auffassung, dass eine echte Entlastung der Anlieger nur durch die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erreicht werden kann. Stattdessen wurde auf die Interessen der Beraterindustrie Rücksicht genommen und eine „zweite Grundsteuer“ eingeführt.