Wie bereits berichtet, haben Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die wkB-Bescheide Klagen vor dem VG Koblenz eingereicht. Auf Anregung des Verwaltungsgerichts wurde jetzt eines der Klageverfahren zu einem Musterverfahren gewählt, die anderen Verfahren somit zum Ruhen gebracht.
Dies bedeutet, dass das Gericht in dem Musterverfahren von uns vorgebrachte Grundsatzfragen prüft und wir allen Betroffenen, die sich entweder noch im Widerspruchsverfahren vor dem Kreisrechtsausschuss oder auch schon in dem gerichtlichen Verfahren befinden, empfehlen können, sich auf das Musterverfahren zu berufen und das Ruhen des “eigenen” Verfahrens bis zur Entscheidung in dem Musterverfahren zu beantragen.