Am 04.03.2021 um 14.00 Uhr findet vor dem Verwaltungsgericht Koblenz die mündliche Verhandlung in dem Musterverfahren statt. Das VG Koblenz wird über die Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide für den Ausbau der Rieslingstraße entscheiden. Sollte sich das VG der von dem Kläger vertretenden Auffassung anschließen, wonach die Bildung der Abrechnungseinheiten fehlerhaft sei, wäre die wkB-Satzung nichtig und es müssten sämtliche Abrechnungsbescheide aufgehoben werden und die eingezahlten Beträge erstattet werden. Sobald die Entscheidung des Gerichts vorliegt, werden wir berichten.