Das Verwaltungsgericht Koblenz hat in einem von den Mitgliedern der Bürgerinitiative durchgeführten Rechtsstreit gegen die wkB-Beitragsbescheide für den Ausbau der Rieslingstraße entschieden, dass die Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Erpel nichtig ist und die streitgegenständlichen Bescheide daher aufzuheben sind.
Nach Auffassung des Gerichts wurden die Abrechnungseinheiten in Erpel fehlerhaft gebildet. Eine beitragsrechtliche Trennung zwischen Erpel und Orsberg wurde vom Gericht verneint, ein erforderlicher Bebauungszusammenhang sei gegeben.
Sofern Sie gegen die Bescheide Widersprüche eingelegt haben, sollten Sie sich in dem Widerspruchsverfahren auf das Urteil des VG Koblenz, AZ: 4 K 597/20.KO berufen und die Verwaltung auffordern, die Bescheide aufzuheben. Sollten Sie den geforderten Betrag schon gezahlt haben und keinen Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt haben, oder gegen die negative Entscheidung des Kreisrechtsausschusses keine Klage eingereicht haben, bestehen dennoch gute Chancen, dass die Beträge erstattet werden müssen. Beantragen Sie die Erstattung bei der Verwaltung unter Berufung auf das Urteil und lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten.
Das Urteil zeigt, wie kompliziert das Abrechnungssystem wiederkehrende Ausbaubeiträge tatsächlich ist und die Gemeinden trotz Hinzuziehung von teuren Fachanwaltskanzleien Schwierigkeiten haben, eine rechtssichere Ausbaubeitragssatzung zu beschließen.
Die Straßenausbaubeiträge müssen daher, egal ob Einmalbeiträge oder wkB, zukünftig steuerfinanziert werden und nicht mehr ausschließlich von den Grundstückseigentümern gestemmt werden.