Am 16.12.2021 versandte die VGV Unkel neue Bescheide an die Grundstückseigentümer in Erpel. Da es nach der neuen wkB-Satzung jetzt nur noch eine Abrechnungseinheit gibt, sind jetzt auch Grundstückseigentümer in Orsberg betroffen.
Viele Grundstückseigentümer fragen sich jetzt, ob gegen den Bescheid vom 16.12.2021 Widerspruch eingelegt werden sollte, oder ob der Betrag gezahlt werden muss. Hierzu sollten Sie sich auf jeden Fall einen juristischen Rat einholen. Was allerdings sicher sein dürfte, jetzt haben wieder auch diejenigen die Möglichkeit einen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, die es in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 versäumt haben. Und da sich das Verwaltungsgericht in den bisherigen Verfahren noch nicht mit allen vorgebrachten Argumenten beschäftigen musste, könnte es durchaus sein, dass auch die Bescheide vom 16.12.2021 vor dem VG Koblenz für rechtswidrig erklärt werden.
Da sich insbesondere die Grundstückseigentümer aus Orsberg jetzt fragen, wieso sie für eine Straße in der Ortslage Erpel bezahlen sollen, nachfolgend ein Überblick über die bisherige Entwicklung:
Der Gemeinderat Erpel hat im Jahr 2016 die Einführung von wkB und in der gleichen Sitzung den Ausbau der Rieslingstraße beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt hatten die Gemeinden die Wahl zwischen wkB und Einmalbeiträgen. Im Jahr 2017 wurde die wkB-Satzung beschlossen. Ebenfalls im Jahr 2017 hat sich die Bürgerinitiative gegen wkB in Erpel gegründet und hat mehrfach eine Bürgerbefragung / Bürgerabstimmung zu diesem Thema gefordert. Bekanntlich wurden sämtliche diesbezüglichen Anträge von der CDU- und der SPD-Fraktion im Gemeinderat Erpel abgelehnt.
Da die im Jahr 2017 beschlossene Satzung zwei Abrechnungseinheiten vorsah, Ortslage Erpel und Orsberg, haben nur die Grundstückseigentümer der Ortslage Erpel Beitragsbescheide für den Ausbau der Rieslingstraße, die in der Ortslage Erpel liegt, erhalten. Hiergegen haben zahlreiche BürgerInnen Widersprüche (ca. 150) mit unterschiedlicher Begründung eingelegt. In drei von der Bürgerinitiative begleiteten Verfahren wurden gegen die Bescheide Klagen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht.
Das Gericht hat mit Urteil vom 04.03.2021 die im Jahr 2017 beschlossene Satzung für nichtig erklärt. Entscheidend für das Gericht war das Nichtvorhandensein einer trennenden Wirkung zwischen den Abrechnungsgebieten Ortslage Erpel und Orsberg. Denn anders als in der Begründung zu der Satzung aus dem Jahr 2017, liegen zwischen den Grundstücken in der Ortslage Erpel und den Grundstücken in Orsberg keine 400 bis 450 Meter, sondern teilweise nur 60 bis 70 Meter. So einfach und tragisch zugleich ist das manchmal: Die Ortsgemeinde Erpel hat viel Geld für einen externen Berater ausgegeben, aber hat nicht daran gedacht, die angegebenen Abstände zwischen den Grundstücken zu überprüfen.
Der Gemeinderat musste jetzt entscheiden, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden sollen oder das Urteil akzeptiert werde mit der Folge, dass eine neue Satzung erstellt wird. Hierbei wiesen die Anwälte der Ortsgemeinde Erpel darauf hin, dass eine gerichtliche Entscheidung erst Monate später ergehen wird, aber die Kosten für den Ausbau der Rieslingstraße, die im Jahr 2017 entstanden sind, aufgrund der gesetzlich vorgesehen Festsetzungsverjährung nur bis zum 31.12.2021 per Bescheid geltend gemacht werden dürfen. Aus diesem Grund hat die Fraktion der DvOE im Gemeinderat gegen die Fortsetzung des Rechtsstreits vor dem Oberverwaltungsgericht gestimmt und sich für die Erarbeitung einer neuen, bürgerfreundlicheren Satzung, ohne Zeitdruck ausgesprochen. Eine Rückkehr zu den Einmalbeiträgen war jetzt aufgrund einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 nicht mehr möglich.
Mit den Stimmen der CDU und der SPD im Gemeinderat wurde die Fortführung des gerichtlichen Verfahrens beschlossen. Eines der Argumente der CDU-Fraktion für diese Entscheidung war, der Gemeinderat wollte beim Erlass der Satzung im Jahr 2017 zwei getrennte Abrechnungseinheiten, deshalb wolle man die Entscheidung des Gerichts nicht akzeptieren. Es entwickelte sich eine vollkommen sachfremde Diskussion, und so wurde u.a. darauf verwiesen, dass Orsberg doch eine eigenständige Feuerwehr und einen eigenen Bürgerverein habe. Dabei lautet doch die Kernaussage der gerichtlichen Entscheidung, dass die Entfernung zwischen den bebauten Grundstücken entscheidend sei. Und so kam es wie es kommen musste: Am 08.10.2021 hat das OVG Koblenz die Entscheidung des VG Koblenz bestätigt, die Satzung aus dem Jahr 2017 ist nichtig. Jetzt war also das eingetroffen, was die DvOE vorhergesagt hat: Es musste eine neue Satzung unter Zeitdruck beschlossen werden.
Für die CDU- und SPD-Fraktion kein Problem, man wolle eh nichts ändern bis auf den Punkt, dass es jetzt eine einzige Abrechnungseinheit gibt. Die VGV Unkel hat einen Entwurf einer neuen Satzung vorgelegt, zu dem die DvOE einen mehrseitigen Fragenkatalog eingereicht hat und eine ausführliche Beratung und Information, auch der BürgerInnen, vor der Abstimmung über die neue Satzung vehement gefordert hat. Die DvOE hat insbesondere Änderungen zugunsten der BürgerInnen gefordert u.a. die Erhöhung des Gemeindeanteils auf mindestens 35 %, Reduzierung des Vollgeschosszuschlages usw. Das alles haben die CDU- und die SPD-Fraktion abgelehnt.
Die neue Satzung wurde in der Sitzung vom 22.11.2021 gegen die Stimmen der DvOE beschlossen. Aufgrund der seitens der DvOE geforderten Informationen und des Fragenkatalogs entsandte die VGV Unkel zu dieser Sitzung den Verbandsbürgermeister, den Büroleiter und zwei Sachbearbeiter. Die Ratsmitglieder der CDU und SPD Fraktionen stellten keine einzige Frage.
Bezeichnenderweise hat der Fraktionsvorsitzende der CDU ausgeführt, er akzeptiere das Urteil des VG und OVG nicht, aber er müsse es dulden. Die Forderung der DvOE, den Gemeindeanteil auf mindestens 35 % zu erhöhen, bezeichnete er in einer der nachfolgenden Ratssitzungen als populistisch, unsozial und unseriös und zu der Kritik an der CDU und SPD, diese hätten die ausgestreckte Hand der DvOE ausgeschlagen, sagte er, die CDU-Fraktion werde der DvOE nicht mal den kleinen Finger reichen, geschweige denn die Hand. Während sich also die BI und DvOE für die Interessen der BürgerInnen Erpels zum Thema wkB einsetzen, handelt die CDU bei diesem Thema anscheinend aus Prinzip gegen die Vorschläge der DvOE.