Die Verwaltung hat die Bescheide über Vorausleistungsbeträge für das Jahr 2017 für das Abrechnungsgebiet Ortslage Erpel versendet. Hier sehen Sie einen dieser Bescheide. Die Beträge sind bis zum 12.12.2017 zu zahlen. Es handelt sich um die Vorausleistung für 2017 – also lediglich 1/3 der Gesamtbelastung.
Noch vor einigen Tagen, mit Schreiben vom 25.10.2017 hat Herr Fehr einem Grundstückseigentümer von Erpel mitgeteilt:
“Ihre Fragen, wieviele Quadratmeter
– für die Berechnung des wkB herangezogen werden sollen,
– von der Verschonungssatzung befreit sind
– nach Abzug der Verschonungsflächen für die Berechnung des wkB übrig bleiben,
vermögen wir heute noch nicht konkret zu beantworten. … Sobald uns die quadratmetergenauen Daten vorliegen, werden wir Ihre Anfrage mit der gebotenen Genauigkeit beantworten können.”
Wie können dann jetzt doch Bescheide, in denen die “Gesamte beitragspflichtige Fläche” mit 427.204,28 m² beziffert wird, verschickt werden? Liegen die quadratmetergenauen Daten jetzt doch vor?
In den Bescheiden wird ein “Beitragsfähiger Gesamtaufwand” von 240.000,00 EUR angegeben. Wir gehen davon aus, dass es sich um 1/3 der vermeintlichen Kosten für den Ausbau der Rieslingstraße nach Abzug der Kosten der Bad Honnef AG handelt. Es wird ein Beitragssatz je m² gewichtete Fläche von 0,393254 EUR ermittelt. Und wenn Sie jetzt glauben, das wäre gar nicht so hoch, dann erlauben wir uns den Hinweis, dass es sich nur um ein 1/3 handelt, daher wird der Beitragssatz je m² gewichtete Fläche alleine für den Ausbau der Rieslingstraße 1,179762 EUR betragen.