In dem Faltblatt des CDU Ortsverbandes Erpel, das mit einem Osterei an die Haushalte in Erpel verteilt wurde, hat der Fraktionsvorsitzende Henrik Gerlach u.a. zu dem Thema wiederkehrende Beiträge Stellung bezogen. Er stellt hierbei einige Thesen auf, deren Begründung man jedoch vergeblich sucht.
Die erste These lautet:
„Wir waren und sind dabei aber weiterhin der Überzeugung, dass die wiederkehrenden Beiträge trotz aller Umstellungsfragen langfristig eine gerechtere Lösung darstellen.“
Woher stammt diese Überzeugung? Was ist mit „gerechteren Lösung“ gemeint? Für wen wird es gerechter?
Etwa für die Grundstückseigentümer, die aus verschiedenen Gründen keine Zahlung leisten müssen, weil deren Straße nicht erstmalig erschlossen wurde oder weil sich deren Grundstücke und Gewerbebetriebe an einer Privatstraße befinden?
Oder etwa für einzelne Grundstückseigentümer der Heisterer Straße, die allein für den Ausbau der Rieslingstraße voraussichtlich um die 6.000,00 EUR bezahlen werden?
Oder für die Grundstückseigentümer, die erst vor wenigen Jahren den Ausbau der „eigenen“ Straße bezahlt haben und für eine Zeit von maximal 15 Jahren verschont werden aber nach dem alten Ausbausystem mit Sicherheit mindestens 40 Jahre keine weitere Zahlung hätten leisten müssen?
Oder doch nur für die Gemeinde, deren Anteil jetzt bei allen Ausbaumaßnahmen in der Ortslage auf 30 % und in Orsberg auf 25 % festgeschrieben wurde, nach dem alten System aber bis zu 70 % betragen konnte?
Oder ist mit „gerechteren Lösung“ gemeint, dass der Vollgeschosszuschlag für die ersten zwei Vollgeschosse jetzt 50 % beträgt, nach dem alten System für die ersten zwei Vollgeschosse aber 30 % betragen hat?
Die zweite These lautet:
„In weiten Teilen unseres Landes, auch in Gemeinden in unmittelbarer Umgebung, wird dieses System mittlerweile erfolgreich praktiziert und stößt auf hohe Zustimmung bei den Bürgern.“
Welche Gemeinden in unmittelbarer Umgebung sind gemeint? Nach unserem Kenntnistand haben in der Verbandsgemeinde Unkel lediglich die Ortsgemeinde Erpel und Bruchhausen die wiederkehrenden Ausbaubeiträge eingeführt. Wobei in Bruchhausen bisher nur der Grundsatz beschlossen wurde, aber noch keine Satzung. Weder Rheinbreitbach noch Unkel haben WKB eingeführt.
In der Verbandsgemeinde Linz haben nach unserem Kenntnisstand die Gemeinden Dattenberg, Kasbach-Ohlenberg, St. Katharinen, Vettelschoß und die Stadt Linz vor kurzem sogar die Satzungen über Einmalbeiträge aktualisiert. In Ockenfels wurde erst vor wenigen Wochen die Satzung zu den wiederkehrenden Ausbaubeiträgen beschlossen, in Leubsdorf (mit Ausnahmen) im Jahr 2016. Eine Abrechnung nach dem neuen System erfolgte bisher weder in Ockenfels noch in Leubsdorf.
In der Verbandsgemeinde Bad Hönningen wurden wiederkehrende Ausbaubeiträge Ende des Jahres 2016 in Rheinbrohl, sowie in Bad Hönningen und Ariendorf zum 01.01.2017 eingeführt, dabei werden jedoch die Ortsteile Girgenrath und Reidenbruch weiter nach dem System Einmalbeiträge abgerechnet. In den Gemeinden Hammerstein und Leutersdorf wurden Einmalbeiträge beibehalten.
Wenn uns nicht alles täuscht, dann wurden in den drei Verbandsgemeinden daher in 6 von 15 Gemeinden die wiederkehrenden Ausbaubeiträge eingeführt, und bisher lediglich in Erpel nach dem System WKB Bescheide verschickt.
Wir hätten daher gerne gewusst, wo genau in unmittelbarer Umgebung dieses System (erfolgreich) praktiziert wird?
Und wo stößt es auf hohe Zustimmung der Bürger? Erpel kann seitens der CDU Fraktion wohl kaum gemeint sein, in den anderen Gemeinden wird es sich erst dann zeigen, wenn die ersten Bescheide verschickt werden.
Wir würden diese Fragen gerne der CDU-Fraktion persönlich stellen, und tatsächlich heißt es in dem Faltblatt weiter:
„Für sachliche Gespräche zu diesem Thema stehen die Mitglieder der CDU-Fraktion weiterhin gerne zur Verfügung.“
Daher haben wir mit E-Mail vom 04.04.2018 an Herrn Gerlach nach einem Gespräch angefragt:
„… Ich darf Ihnen als Sprecher und Vertreter der Bürgerinitiative mitteilen, dass die Vertreter und Mitglieder der BI sehr gerne mit den Mitgliedern der CDU-Fraktion ein Gespräch zu dem Thema WKB führen würden und bitte daher um Mitteilung, wann und wo das Gespräch stattfinden kann. …„
Nachdem die Anfrage zunächst nicht beantwortet wurde, haben wir mit E-Mail vom 06.04.2018 hieran erinnert und von dem Fraktionsvorsitzenden der CDU die nachfolgende Antwort erhalten:
„… ich habe Ihre E-Mail erhalten. Wir werden Ihre Anfrage besprechen, dies wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die nächste Fraktionssitzung, auf der dies zu besprechen sein wird, findet erst im zeitlichen Umfeld der nächsten Ratssitzung statt.
Mit freundlichen Grüßen…“
Da aber auf der nächsten Ratssitzung über den Einwohnerantrag der Bürgerinitiative entschieden werden soll, will man seitens der CDU-Fraktion offensichtlich zumindest vor der Entscheidung kein Gespräch führen – steht für sachliche Gespräche also entgegen der Mitteilung in dem Faltblatt doch nicht zur Verfügung.
Noch Fragen?