Heute hat der Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsreicht Koblenz stattgefunden. Eine große Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern hat die Reise angetreten, um persönlich den Termin wahrzunehmen. Es wurde die Klage der BI gegen den Gemeinderat Erpel über die Zulässigkeit des „zweiten“ Bürgerbegehrens verhandelt. Beide Seiten konnten Ihre Argumente ausführlich darstellen. Eine Entscheidung wurde noch nicht verkündet, dies wird in einigen Tagen schriftlich erfolgen. Wir werden natürlich berichten.
Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung die Zulässigkeit der Klage bestätigt, d.h. auch die von der BI vertretene Auffassung, bei der Bürgerinitiative handle es sich um ein Quasi-Organ, mit der Folge, dass ein Organ oder Organteil einen Anspruch auf Kostenerstattung in kommunalrechtlichen Organstreitigkeiten gegen die Kommune hat, auch im Falle des Unterliegens.