Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat mit Urteil vom 09.07.2018 wie folgt entschieden:
„Die Satzung der Stadt Bad Hönningen zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom 12. Januar 2017 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29. Juni 2017 ist unwirksam.“
Aus der Begründung geht hervor, dass die Abrechnungseinheiten falsch gebildet wurden. Ob sich dieses Urteil auch auf die Satzung in der Ortsgemeinde Erpel übertragen lässt, wird unsererseits noch geprüft.