Das Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 08.10.2021 den Antrag der Ortsgemeinde Erpel auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 04.03.2021 abgelehnt.
Das bedeutet, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz rechtskräftig ist und die wkB-Satzung in Erpel nichtig.
Einzelheiten zu den Konsequenzen und weiterer Vorgehensweise folgen.