Debatte um die Finanzierung der Straßenausbeiträge auch in RLP

Nachdem einige Bundesländer, wie zuletzt Bayern, die Straßenausbaubeiträge bereits abgeschafft haben, nimmt auch in Rheinland Pfalz die Diskussion um die Abschaffung der Beiträge Fahrt auf.

Vielleicht erübrigt sich der Kampf gegen die wiederkehren Straßenausbaubeiträge bald.

Aktuelle Situation zu Straßenausbaubeiträgen:

In Baden-Württemberg gibt es keine Rechtsgrundlage für Straßenausbaubeiträge. In Berlin (wo das Straßenausbaubeitragsgesetz 2012 wieder aufgehoben wurde) werden keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. Das ist seit 23.11.2016 auch in Hamburg der Fall; dazu wurden im Hamburgischen Wegegesetz die Bestimmungen zu Straßenausbaubeiträgen ersatzlos aufgehoben (Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes und der Einheitssätze-Verordnung v. 16.11.2016, HmbGVBl. 2016, 473). Hintergrund: Die Aufwendungen der Verwaltung waren höher als das jährliche Beitragsaufkommen. In Bayern wurden die Straßenausbaubeiträge mit Gesetz v. 26.6.2018 rückwirkend zum 1.1.2018 abgeschafft. Für Straßenausbaubeitragsbescheide, die noch bis zum 31.12.2017 erlassen wurden, gilt die alte Rechtslage weiter.