Ein kleiner Rückblick: Bürgerbeteiligung? bei der Einführung des wiederkehrenden Beitrags (wkB) in Erpel

Der Gemeinderat hat am 18. April 2016 in einer öffentlichen Sitzung den Grundsatzbeschluss zur Einführung des wiederkehrenden Beitrags beschlossen. Vor dieser Sitzung hat es KEINE EINZIGE Informationsveranstaltung für die Bürger*innen gegeben. Weder eine Bürgerversammlung noch Einzelgespräche.

Die Vermutung liegt nahe, dass man aus den Erfahrungen “gelernt” hat, die zuvor in der Gemeinde Vettelschoß gemacht wurden. Hier wurden die Bürger*innen vorab informiert und daraufhin hat sich eine große Mehrheit gegen die Einführung von wkB ausgesprochen.

Die Erpeler Bürger*innen hatten die Möglichkeit innerhalb von 4 Monaten nach Beschlussfassung, also bis zum 18. August 2016, gegen den Beschluss die Durchführung eines Bürgerentscheid durchführen zu lassen. Bis zu diesem Zeitpunkte hat es KEINE EINZIGE Informationsveranstaltung für Bürger*innen gegeben.

Erst im Januar 2017, also Monate nach Ablauf der Frist für einen möglichen Bürgerentscheid, wurden die Grundstückseigentümer schriftlich über die Einführung des wiederkehrenden Beitrags in Erpel gezielt informiert.

Die Bürgerinitiative hat im Anschluss mehrfach Unterschriftenlisten bei der Ortsgemeinde Erpel eingereicht und die Durchführung einer Befragung der betroffenen Bürgerschaft beantragt und zwar in allen rechtlich zulässigen Formen. Der Gemeinderat und der Hauptausschuss haben in der Zeit vom 21.06.2017 bis zum 07.05.2018 ZEHN mal eine Bürgerbefragung abgelehnt, sowohl die verbindliche Form des Bürgerentscheids als auch die unverbindliche Form der amtlichen Einwohnerbefragung. Auch der neueste Antrag der Demokratie vor Ort Erpel auf die Durchführung einer amtlichen Einwohnerbefragung zum wkB wurde in der Sitzung am 25.11.2019 mit den Stimmen der CDU und der SPD abgelehnt.

Das ist die Bürgerbeteiligung zum Thema wkB in Erpel.