Aktuell erreichen uns zahlreiche Anfragen besorgter BürgerInnen, die Mahnungen von der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel bezüglich der Zahlungen von wkB für das Jahr 2019 erhalten. Es wird eine kurze Zahlungsfrist von 8 Tagen gesetzt und die Zwangsvollstreckung der Forderung angedroht.
Die BürgerInnen sind über den Erhalt der Mahnung irritiert, haben sie doch gegen den Zahlungsbescheid Widerspruch eingelegt. Allerdings hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Zahlung muss trotz Widerspruch geleistet werden, es sei denn, die Aussetzung der Vollziehung wurde beantragt und von der Verwaltung bewilligt.
Falls auch Sie eine Mahnung bekommen haben, sollten Sie daher unbedingt prüfen, ob Sie gegen den Zahlungsbescheid Widerspruch eingelegt haben und die Verwaltung die Aussetzung der Vollziehung bewilligt hat. Falls ja, sollten Sie sich mit Herrn Berg von der VGV Unkel in Verbindung setzen und um Klärung bitten. Falls nein, sollten Sie die fällige Beiträge kurzfristig anweisen.