Resümee zur Ortsgemeinderatssitzung vom 28. August 2017

In der Sitzung vom 28.08.2017 hat der Gemeinderat das Bürgerbegehren gegen die Satzungen vom 20.03.2017 für unzulässig erklärt und den Antrag der SPD-Fraktion auf Durchführung einer (unverbindlichen!!!) amtlichen Einwohnerbefragung mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

Die Überschrift in der Rhein-Zeitung vom 30.08.2017 lautet: „Ratsmehrheit will die Bürgermeinung nicht erfahren“. Es müsste sogar heißen: „Die CDU-Fraktion will die Bürgermeinung nicht erfahren“.

Die Begründung hierfür hat der Fraktionsvorsitzende der CDU gleich mitgeliefert. Es würden zu viele Fehlinformationen zum Thema WKB kursieren, und diese ließen sich auch nicht mehr ausräumen. Er sie zudem davon überzeugt, dass die überwiegende Mehrheit der Einwohner Erpels für den WKB sei.

Wir fassen also zusammen: Die CDU-Fraktion lehnt eine Befragung ab, weil sie das Ergebnis jetzt schon zu wissen glaubt. Die SPD hat erkannt, dass es ein Fehler gewesen ist, vor der Entscheidung über die Einführung des WKB die Bürger nicht umfassend zu informieren und zu befragen. Die CDU hält das nicht für nötig, denn schließlich habe man sie ja gewählt.

Zur Erinnerung: Auf die CDU sind bei der letzten Gemeinderatswahl von insgesamt 1981 Wahlberechtigten 740 Stimmen entfallen, also ganze 37,35 %. Es wäre also mehr als angebracht, wenn einige Ratsmitglieder aufhören würden zu meinen, sie würden alle Erpeler Bürger vertreten, anstatt ständig zu wiederholen: „Ihr habt uns gewählt“.

Wir von der BI glauben Herrn Gerlach sogar, dass er ahnt, wie eine Bürgerbefragung zu dem Thema WKB ausgehen würden – nämlich ganz eindeutig gegen WKB. Und das ist der wahre Grund, weshalb mit allen Mitteln eine Befragung verhindert wird – die Angst vor der Meinung der BürgerInnen!

Der Bürgermeister der VG, Herr Fehr, hat vor der Abstimmung nochmals bekräftigt, dass die Verbandsgemeindeverwaltung das Bürgerbegehren für zulässig hält und die Empfehlung abgibt, dies zu beschließen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion vertrat eine andere Auffassung und damit war das Abstimmungsergebnis des Gemeinderates auch schon besiegelt.

Um die angeblich falschen Informationen der BI zu entkräften, wurde Herr Dommermuth zu der Sitzung beigezogen, der mit Zahlen und Gesetzesurteilen nur so um sich warf. Man hätte fast den Eindruck gewinnen können, seine Aufgabe war es alle Argumente von der BI “platt zu machen”. Genau derselbe Herr Dommermuth, der dem Gemeinderat vor dem Grundsatzbeschluss über die Einführung des WKB im April 2016 angeraten hat, “den Fehler aus Vettelschoß nicht zu wiederholen”, d.h. die Bürger vor der Entscheidung nicht zu befragen.

Leider hat Herr Dommermuth keine der Fragen der BI beantwortet.

Einer seiner Aussagen lautete, der Gemeindeanteil dürfe nicht höher als 30 % sein, das habe OVG Koblenz entschieden. Wieso haben die nachfolgenden Gemeinden einen höheren Anteil festgesetzt:

Meinborn 40 %; Rüscheid 35 %; Rengsdorf 37,56 %; Hardert 35 %; Rheinbrohl 35 %; Bad Hönningen 35 %, In Mainz sind es sogar 40 %.

Eine beliebte Vorgehensweise der Befürworter des WKB – hervorragend auf der Sitzung am 28.08.2017 vorgeführt, ist die Aufteilung der Belastung auf mehrere Jahre und voraussichtliche Quartalszahlungen, damit der Betrag für den Betroffenen nicht mehr so hoch erscheint. Als ob sich dadurch die Gesamtsumme verringern würde.