520 Unterschriften an Ortsbürgermeisterin übergeben

Die „Bürgerinitiative gegen wiederkehrende Beiträge in Erpel“ hat in der jüngeren Vergangenheit im Rahmen mehrerer Veranstaltungen bzw. Foren für eine Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen am Entscheidungsprozess hinsichtlich der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen mittels eines Einwohnerantrags gemäß § 17 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz mit großem Erfolg  geworben.

Es wurden 520 Unterschriften mit dem jeweils begründeten Antrag: „Es wird ein Ratsbürgerentscheid zu der Grundsatzfrage Einführung der wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Erpel durchgeführt“ an Frau Ortsbürgermeisterin Adenauer am 05.03.2018 übergeben.

Diese Maßnahme war notwendig geworden, da eine entsprechende Befragung bzw. Abstimmung der Bürgerinnen und Bürger, anders als in vielen anderen Gemeinden, vor der Einführung unterblieben war.

Es folgt nun nach § 17 Abs. 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz innerhalb einer Frist von 3 Monaten die Beratung sowie die Entscheidung durch den Gemeinderat, die mit den sie tragenden wesentlichen Gründen öffentlich bekanntzumachen ist.

Daneben ist noch eine Klage der Bürgerinitiative vor dem Verwaltungsgericht Koblenz für die Durchführung eines zunächst vom Gemeinderat für unzulässig erklärten Bürgerentscheids nach § 17 a Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung  Rheinland-Pfalz bezüglich der Ausbausatzung vom 20.03.2017 anhängig, über die noch nicht entschieden wurde.

Aufgrund der Widersprüche gegen die entsprechenden Vorausleistungsbescheide und den damit einhergehenden stattgegebenen Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung dürften auch bei der Verwaltung mittlerweile Bedenken im Hinblick auf ihre bisher vertretene Rechtsauffassung  entstanden sein.

Im § 80 Abs. 4  Satz  3 der Verwaltungsgerichtsordnung heißt es nämlich u. a.: „Die Aussetzung soll bei öffentlichen Abgaben und Kosten (hier Straßenausbaubeiträge) erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen…“.