Widerspruch gegen die neuen Bescheide vom 03.02.2020 nicht vergessen!

In den vergangenen Tagen wurden die Bescheide über wiederkehrenden Ausbaubeitrag für das Jahr 2019 versendet.

Wie weisen darauf hin, dass die Einlegung eines Widerspruchs auch gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids notwendig ist, und ein Widerspruch gegen die bisherigen Bescheide nicht automatisch für den aktuellen Bescheid gilt. Wir empfehlen zusätzlich zum Widerspruch, die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.