Widerspruchsverfahren

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurden die Termine vor dem Kreisrechtsausschuss aufgehoben.

Zahlreiche Widerspruchsführer werden jetzt seitens der Kreisverwaltung Neuwied angefragt, ob im Wege des schriftlichen Verfahrens ohne mündliche Erörterung entschieden werden kann. Wir sind der Meinung, dass es hierzu keine Veranlassung gibt. Da es sich teilweise um Widerspruchsverfahren aus dem Jahr 2017(!) handelt, kommt es auf einige weitere Monate bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss nicht an.
Unsere Empfehlung lautet daher: Erklären Sie sich nicht mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren bereit.