Die Alzeyer Bürgerinitiative hat gegen mehrere Punkte der Satzung zu wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz geklagt. So darf die Stadt nicht pauschal Beitragszuschüsse für zwei Geschosse einfordern, wenn keine vorhanden sind.
Sobald das Urteil veröffentlicht ist, werden wir prüfen, ob dieses Urteil auch für die Erpeler Satzung von Relevanz sein kann.
Lesen Sie hier den Presseartikel zu dem Urteil: Wiederkehrende Beiträge: Niederlage für Stadt Alzey vor Gericht