Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurden die Termine vor dem Kreisrechtsausschuss aufgehoben.
Zahlreiche Widerspruchsführer werden jetzt wiederholt seitens der Kreisverwaltung Neuwied angefragt, ob im Wege des schriftlichen Verfahrens ohne mündliche Erörterung entschieden werden kann. Die Begründung wonach eine Sitzung des Kreisrechtsausschusses aktuell nicht zulässig sei, können wir nicht nachvollziehen. Aktuell finden wieder Gerichtsverhandlungen und Ratssitzungen statt. Verzichten Sie nicht auf die mündliche Verhandlung, hierzu gibt es keine Veranlassung. Da es sich teilweise um Widerspruchsverfahren aus dem Jahr 2017(!) handelt, kommt es auf einige weitere Monate bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss nicht an.
Unsere Empfehlung lautet daher: Erklären Sie sich nicht mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren bereit.