Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren gegen die Satzungen vom 20.03.2017 für unzulässig erklärt- wir reichen Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz ein.
Wir werden einen Einwohnerantrag auf Beratung und Entscheidung über einen Ratsbürgerentscheid zum Thema Wiederkehrende Beiträge (WKB) stellen.
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