Am 11. September 2017, haben wir Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz eingereicht, um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Satzung vom 20. März 2017 gerichtlich prüfen zu lassen.
Natürlich werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten.
Zwischenzeitlich erreichte uns ein erstes Schreiben des Verwaltungsgerichts Koblenz und auch die Gerichtskostenabrechnung.