Der Gemeinderat hat mit einer deutlichen Mehrheit sowohl den Antrag der BI auf die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids, also einer verbindlichen Abstimmung über die Einführung des wiederkehrenden Beitrags (wkB), als auch den Antrag der SPD auf eine unverbindliche Einwohnerbefragung abgelehnt.
Bisher haben wir zugunsten des Gemeinderats angenommen, dass die Einführung des wkB im April 2016 befürwortet wurde, da nicht alle Fakten bekannt waren oder bekannt sein konnten, ja nicht einmal eine Satzung existierte. Aber jetzt ist offensichtlich geworden, dass die soziale Ungerechtigkeit bewusst in Kauf genommen wird.
Obwohl die gewichtete beitragspflichtige Fläche der Abrechnungseinheit Ortslage Erpel während der letzten Monaten ständig – mit der Folge einer höheren Einzelbelastung für die Bürgerinnen und Bürger – nach unten korrigiert werden musste, kann Herr Gerlach nicht verstehen, warum die SPD den Antrag, den sie bereits im letzten Jahr stellte, jetzt noch einmal stellt.
Die BI hat die zur Verfügung stehenden Fakten und Zahlen, übrigens allesamt seitens der VGV Unkel schriftlich bestätigt, den Fraktionsvorsitzenden der CDU und der SPD mitgeteilt. Hierzu gehört auch die Tatsache, dass aufgrund der zahlreichen, völlig zu Recht “verschonten” Straßen in der Abrechnungseinheit Ortslage Erpel, gerundet 33 % der beitragspflichtigen Fläche, nicht zur Zahlung herangezogen wird und somit lediglich 2/3 für alle anderen zahlen. Zum Nachrechnen verweisen wir auf die aktuelle Aufstellung, die der BI von der VGV Unkel zur Verfügung gestellt wurde.
Hierzu muss man wissen, dass sämtliche nicht erstmalig hergestellte Straßen, selbständige Privatstraßen, der Außenbereich usw. bereits nicht zur beitragspflichtigen Fläche gerechnet werden, d.h. die Anzahl der zur Zahlung herangezogenen Grundstücke weit unter 66 % liegt. Eine genaue Zahl können wir nicht nennen. Die nachfolgenden Straßen bzw. Grundstücke sind jedenfalls von der Zahlung (dauerhaft) ausgenommen:
Rheinallee 9 bis 12; In der Laache; Teilstück Heisterer Straße 53 bis 65; Am Rebenhang; Teilstück Sebastianstraße 51 bis 59; Handwerkerzentrum; Deepenweg; Erpeler-Ley-Straße 5-11.
Das alles war dem Gemeinderat bei der Abstimmung am 07.05.2018 bekannt, und dennoch wird nach wie vor an dem Abrechnungssystem wkB festgehalten. Das wichtigste Argument für wkB, dass nämlich alle die Straßen nutzen und daher auch alle bezahlen sollen, ist nachweislich aufgrund der zahlreichen oben aufgeführten Ausnahmen für Erpel nicht zutreffend.
Auch das zweite, immer wieder genannte Argument für wkB, dass auf die Bürgerinnen und Bürger jetzt nur noch niedrige zwei bis dreistellige Beiträge zukommen, löst sich in Luft auf. Der BI liegen viele Bescheide vor, die diese Aussage konterkarieren. Und ob die Kosten für die Rieslingstraße noch weiter steigen werden, weiß heute anscheinend auch noch niemand. Viele Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, da sie nicht einmal wissen, welche Kosten sie in den nächsten Jahren zu erwarten haben. Der wkB ist nicht kalkulierbar.
Anstatt sich aber damit auseinanderzusetzen, wird der BI vorgeworfen, Halbwahrheiten (Frau Simon CDU), oder falsche Behauptungen (Herr Gerlach CDU) zu verbreiten. Herr Gerlach war auf unsere Aufforderung hin konkrete Beispiele zu benennen, hierzu selbstredend nicht in der Lage.
Frau Simon fand die Behauptung, dass nach dem bisherigen Abrechnungssystem der Einmalbeiträge der Gemeindeanteil bis zu 70 % liegen konnte, falsch, denn in Erpel habe noch nie der Gemeindeanteil 70 % betragen. Das wissen wir nicht, allerdings haben wir auch nie behauptet, in Erpel habe der Gemeindeanteil 70 % betragen. Tatsache ist jedoch, dass sich in zahlreicher Fachliteratur der nachfolgende oder ein ähnlicher Satz findet: “Liegt beim Einmalbeitrag der Ausbaumaßnahme eine Straße mit sehr hohem Durchgangsverkehr zugrunde, so kann der Gemeindeanteil bis zu 75 Prozent betragen.” Und Fakt ist auch, dass der Gemeindeanteil in der Satzung wkB für Erpel auf 30 % bestimmt wurde, egal welche Straße ausgebaut wird. Beim Ausbau der Kölner Straße hat der Gemeindeanteil 62 % betragen, zukünftig wird es bei 30 % bleiben.
Und Frau Ortsbürgermeisterin zitiert aus einem Schreiben des Rechnungshofes an den Gemeinde- und Städtebund aus dem Jahr 2011, wonach der Gemeindeanteil beim wkB nicht höher als 30 % betragen dürfe. Das hat sich wahrscheinlich bis Bad Hönningen und Rheinbrohl noch nicht rumgesprochen, denn dort wurde WKB im Jahr 2016 bzw. 2017 eingeführt und der Gemeindeanteil auf 35 % festgesetzt.
Das alles hat natürlich mit der Tatsache, dass die Mehrzahl der Gemeinderatsmitglieder eine Befragung der Bevölkerung zum Thema wkB vehement ablehnt, nicht das geringste zu tun. Der Fraktionsvorsitzende der CDU begründete die Ablehnung vielmehr damit, dass die Sammlung der Unterschriften schon eine Art Bürgerbefragung gewesen sei, und da die Anzahl der vorgelegten Unterschriften sich nur auf ca. 500 belaufe, also ca. 25 % der Wahlberechtigten, folglich alle anderen, die keine Unterschrift geleistet haben, also ca. 75 % für wkB seien. Und außerdem sei es nicht möglich, eine objektive Bürgermeinung abzufragen, denn die Bevölkerung sei durch die Fehlinformationen der BI beeinflusst.
Traut man den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich nicht zu, sich selbst eine Meinung zu bilden? Warum lehnt man abermals eine Befragung ab? Herr Gerlach legte doch ausgesprochen “überzeugend” dar, dass lediglich 25% den wkB befürworten? Oder sind 400 bis 500 Unterschriften doch nicht so wenig, wie behauptet?
Immerhin hat die CDU hat bei der letzten Gemeinderatswahl im Jahr 2014 von den gültigen Stimmen 740 erhalten. Da machen 500 Stimmen durchaus etwas aus. Wir hoffen natürlich, dass sich alle, die für eine Befragung der Bevölkerung unterschrieben haben, bei der nächsten Gemeinderatswahl an die Worte des Herrn Gerlach erinnern werden.
Gemäß § 17 Abs. 3 der Gemeindeordnung beträgt die Anzahl der erforderlichen Unterschriften für einen Einwohnerantrag 2% der Einwohner. In der Ortsgemeinde Erpel gibt es 2616 Einwohner (Stand 2016), so dass bereits 53 Unterschriften gereicht hätten. Die BI hat an die 500 Unterschriften abgegeben, aber das ist der Mehrheit im Gemeinderat völlig egal.
Stattdessen wird uns seitens Frau Ortsbürgermeisterin gebetsmühlenartig vorgetragen, der Grundsatzbeschluss zur Einführung des wkB sei im Jahr 2016 nach ausführlichen Beratungen und Informationen einstimmig beschlossen worden. Nach den uns vorliegenden Informationen hat es für die Gemeinderatsmitglieder genau zwei Informationsveranstaltungen gegeben. Ob und wie oft zusätzlich noch seitens des Herrn Dommermuth kostenpflichtig beraten und informiert wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.
Die Bürgerinnen und Bürger aber wurden komplett außen vor gelassen. Erst 9 Monate nach Fassung des Grundsatzbeschlusses wurden sie zu Informationsgesprächen eingeladen und vor vollendete Tatsachen gestellt.
Jetzt hätte der Gemeinderat die einmalige Chance gehabt, nachträglich die Meinung der Bürgerinnen und Bürger abzufragen. Aber man bleibt stur, dreht sich die Zahlen zurecht und stellt waghalsige Behauptungen auf.
Wir sind der Ansicht, dass der Gemeinderat hier eine große Chance vertan hat, das Vertrauen der BürgerInnen und Bürger zurückzugewinnen!