Das Verwaltungsgericht Koblenz wird die Zulässigkeit unseres Bürgerbegehrens am Dienstag, den 15. Mai, um 11:45 Uhr in Koblenz verhandeln.
Die Ladung des Verwaltungsgerichts finden Sie hier.
Die Sitzung ist öffentlich, d.h. interessierte Bürgerinnen und Bürger können daran teilnehmen.
Zur Erinnerung: Der Gemeinderat Erpel hat zwei mal unsere Anträge auf die Durchführung eines Bürgerentscheids für unzulässig gehalten und abgelehnt. Gegen die zweite Entscheidung haben wir Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz eingelegt.