Wiederkehrende Beiträge (wkB) in Erpel sind eine “Mogelpackung”

Gegen die Vorausleistungsbescheide sind 121 Widersprüche bei der Verwaltung eingegangen. Und das völlig zu Recht.

Anders als den BürgerInnen immer wieder seitens der Befürworter des wkB erzählt wird, werden die hohen Ausbaukosten (aktuell für die Rieslingstraße) aus verschiedenen Gründen eben nicht auf allen Schultern verteilt.

Zum einen weil zu der Abrechnungseinheit Außenbereiche und nicht erstmalig erschlossene Straßen sowie Privatstraßen überhaupt nicht gehören und daher nicht zur Zahlung herangezogen werden können.

Das sind u.a.:

  • Handwerkerzentrum,
  • Privatstraße Heisterer Straße (Nr. 53 bis 65),
  • Teilstück Sebastianstraße (Nr. 51 bis 59),
  • Am Rebenhang,
  • Grundstücke Rheinalle 9 (ab Imbiss Mereien bis Haus Nr. 12),
  • In der Laache
  • und neuerdings wohl auch der Deepenweg.

Zum anderen werden die Kosten des Ausbaus der Rieslingstraße nicht auf die gesamte beitragspflichtige gewichtete Fläche in Höhe von 640.760 m² verteilt, weil aktuell noch 213.556 m² verschont sind.
Diese Verschonung ist dringend erforderlich, da die Grundstückseigentümer der unten aufgeführten Straßen erst vor wenigen Jahren „ihre Straßen“ nach dem alten Abrechnungssystem teuer bezahlt haben.
Das perfide an dem neu eingeführten System WKB ist gerade, dass diese Grundstückseigentümer demnächst auch noch alle anderen Straßen in der Abrechnungseinheit mitfinanzieren sollen.
Nach unserer Auffassung ist die Verschonungsdauer sogar viel zu kurz, denn die Lebensdauer der Straßen wird sicherlich mehr als 15 Jahre betragen. Zumal hier einige Straßen so gut wie keinen Durchgangsverkehr haben und faktisch reine Anliegerstraßen sind.

Verschont sind die nachfolgenden Straßen:

  • Winzerstraße bis 2019
  • Fährgasse und Sonnenstraße bis 2020
  • Friedhofstraße, Johannesstraße, Severinstraße und Grabenstraße bis 2023
  • Am alten Wallgraben, An der alten Bleiche und Talstraße bis 2024
  • Apollinarisblick, Auf dem Leitzberg und Auf dem Schimmerich bis 2025
  • Mederschössel (Verlängerung Silvanerstraße) bis 2032

Aufgrund der Tatsache, dass berechtigterweise aktuell nur ca. 2/3 der gesamten beitragspflichtigen gewichteten Fläche zur Zahlung der Ausbaukosten für die Rieslingstraße herangezogen werden, fragen wir uns, ob das Abrechnungssystem “wkB” in Erpel sinnvoll funktionieren kann. Wir sind nicht dieser Ansicht!